Zum Thema Leistungsschutzrecht wollten wir schon seit langem etwa schreiben. Aber es ist wirklich schwer konkret über Sachverhalte nachzudenken und Worte zu finden, wenn man sie einfach nur SCHWACHSINNIG findet. Seit den ersten Artikel zum Leistungschutzrecht ist jetzt einige Zeit vergangen und wir haben viele Gespräche darüber geführt, Agentur-intern, aber auch mit Freunden, Kunden und Geschäftspartnern. Alle Diskussionen führetn aber immer zum selben Schluss: das LSR ist einfach völliger Quatsch und zumindest aus unserer Sicht einfach nur ein (letztes) Aufbäumen der Offline-Medienlandschaft im Kampf gegen in Richtung online abwandernde Kundschaft. Alles natürlich unter dem Deckmantel “Urheberrecht”, beim genaueren Hinsehen geht´s aber nicht wirklich um “Rechte” sondern ganz klar um Geld.
Aber hier nochmals in einer Kurzzusammenfassung für alle, die nicht auf dem Laufenden sind:
“…Durch verwandte Schutzrechte werden künstlerische, wissenschaftliche oder gewerbliche Leistungen, die keine individuellen Gestaltungen sind und damit einem urheberrechtlichen Schutz nicht zugänglich sind, ähnlich wie urheberrechtlich geschützte Werke geschützt. Jedoch bleibt die Schutzdauer, zum Teil auch der Schutzumfang, deutlich hinter der des Urheberrechts zurück.” (Quelle: Wikipedia)
Das ist ganz allgemeingültig und bezieht sich auch auf Fotos oder Kunstwerke. So weit so gut. Es gibt jetzt aber den Sonderfall Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das im Koalitionsvertrag von CDU und FDP aus dem Jahre 2009 vorgesehen ist. Darin fordern Presseverleger:
“…Leistungsschutzrechte gibt es bereits für einige andere Schutzgegenstände im Urheberrechtsgesetz. Sie sind in den §§ 70 ff. UrhG geregelt. In einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) vom 7. Mai 2009 wurde die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger damit begründet, „dass sich die Presseunternehmen gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr setzen müssten“. “
LSR auf den Punkt gebracht
Die Verleger finden also, dass das Internet (insbesondere Suchdienste) deren Angebote unentgeltlich “ausnutzt” in dem z.B. News bei google gefunden werden, oder auf Aggregatoren und Newsfeeds gezeigt werden. Bei Aggregatoren könnte man das Dilemma ja noch verstehen, denn es gibt immernoch zig große Portale, die NEws aufsaugen und auf Grund Ihrer “Stärke” auch mit den Artikeln ranken. D.h. diese Seiten generieren Traffic mit “fremden” Content und monetarisieren diesen dann auch durch Werbeschaltungen. Allerdings nennen eigentlich alle auch immer die Quelle inklusive Link zum Urheber bzw. zum Artikel. Ein Teil des Traffics landet dann trotzdem immernoch beim Verleger. Sicher nicht ganz optimal, denn dieser Traffic wurde ja quasi schon im Vorfeld “monetarisiert” und liest den Beitrag sicher kein zweites Mal.
Ein wenig lächerlich wird es dann beim Thema Suchmaschinen: Denn denen soll laut LSR auch das anzeigen von Snippets, also Kleinstmengen auschnittsweisem Contents, in Rechnung gestellt werden. So, nochmal zurück zum Anfang: Verleger wollen also den Suchdiensten für die “Nutzung” des Contents Geld abknöpfen und gebührenplichtig sein. Stellt sich zunächst die Frage, wer alles “Verleger” sein kann oder ist! Ich blogge hier und schreibe den Text selber, bin ich jetzt Verleger? Kann ich google also in Zukunft eine Rechnung schreiben? Laut site-Abfrage haben wir immerhin schon 108 Seiten von seoblog.net im index. Und laut Statistik haben wir täglich auch einige Hundert Zugriffe über die google Suche. Es ist also davon auszugehen, dass die SEOblog-Snippets auch gesehen werden. Uuups, stimmt, wird ja gar nirgends erwähnt, diese Sichtbarkeit! Also selbst wenn ich ne dicke Penalty haben sollte und eher in Richtung Platz 300 zu finden bin, soll google dann dafür zahlen? Bullshitbingo vom Feinsten!
Studien haben des Weiteren ergeben, dass google den Verlegern jeden Monat über 4 Milliarden Klicks KOSTENLOS liefert! Google soll also den Verlagscontent gebührenpflichtig lizensieren, um dann gratis Besucher und neue Kunden zu liefern? Sorry liebe CDU&FDP-Superkoalition, das ist (h)ausgemachter Schwachsinn. Warum habt ihr nicht die Leute gefragt, die sich damit auskennen und vielleicht etwas objektiver an das Thema rangehen, als ein betroffener Verleger? Genau solche Aktionen kosten Euch Wähler!
What if?
Nehmen wir also mal an, dieses LSR wird tatsächlich Realität! Was passiert dann eigentlich? Die Auswirkungen kann derzeit niemand so wirklich abschätzen, aber wenn das Leistungsschutzrecht so durchgeht wie im aktuellen Stand, müsste google im Prinzip erstmal alle indexierten Inhalte entfernen, da es selbst für den Suchriesen unmöglich wäre, herauszufinden, ob eine LSR-Verletzung vorliegt. Dann könnte google quasi ein Doppel-OptIn einführen, mit dem Webmaster bestätigen, dass Sie die Urheber allen Contents auf den zu bestätigenden Domains sind und dass sie damit einverstanden sind, von google KOSTENLOSEN Traffic zu bekommen! Oder google könnte den Content lizensieren und anzeigen, aber nur wenn der Verleger dann für jeden Klick bezahlt, organicAdWords, denn das Modell muss sich ja für beide Seiten rechnen, oder? Im “Idealfall” wirft google die Verlage aber einfach aus dem index, ähnlich 2011 in Belgien geschehen: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/verlegerstreit-google-wirft-belgische-zeitungen-aus-dem-suchindex-a-774970.html
Lobbyarbeit zahlt sich immernoch aus
Ich frage mich immer wieder, wieso Politiker in der heutigen Zeit Lobbyisten überhaupt noch unterstützen! Hey, das Internet macht verdammt transparent! Und es ist doch nun wirklich mehr als offensichtlich, dass hier von den Verlegern Lobbyarbeit betrieben wurde, die nicht kritisch hinterfragt wurde. Vielleicht auch Mangels Vertändnis für ein neues Medium wie das Internet! Gute Lobbyarbeit kann man als solche nur sehr schwer “enttarnen”. Einfacher als im Fall LSR geht nicht! Das Leistungsschutzrecht wird unabsehbare Folgen haben, die mit Sicherheit zeitversetzt auch auf dem Arbeitsmarkt zu spüren sein werden. SEOblog.net distanziert sich ausdrücklich von dem Vorhaben! Wir möchten ausdrücklich daruaf hinweisen, dass wir den Traffic von google, den Traffic über Links/Trackbacks, aus Aggregatoren, aus RSS-Readern und -Portalen etc. gerne annehmen!
und zu guterletzt, weils wirklich gelungen ist, ein tolles Video zum Leistungsschutzrecht von Mario Sixtus auf ZDF .
und das sagen andere Blogs zum Thema Leistungsschutzrecht:
https://netzpolitik.org/2012/das-leistungsschutzrecht-erklart/
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/die-scheinargumente-fuer-ein-leistungsschutzrecht/
http://d-64.org/das-schwarz-gelbe-kabinett-beugt-sich-der-verlegerlobby-und-beschliest-umstrittenes-leistungsschutzrecht/
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/29/noch-ein-rettungsschirm/
http://www.presseschauder.de/vier-grunde-warum-blogger-das-leistungsschutzrecht-nicht-furchten-sollten/
Wie denkt Ihr darüber? Wir freuen uns über zahlreiche Comments!




{ 1 Kommentar }
Ich persönlich glaube nicht, dass das Gesetz durchgeht! Die Probleme und mögliche Folgen hast Du wunderbar beschrieben… Wenn doch, würde die ganze SEO-Szene SPD wählen.
Danke für den Beitrag!